Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OS Datensysteme GmbH
Am Erlengraben 5, D-76275 Ettlingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Softwarekauf der OS Datensysteme GmbH
Am Erlengraben 5, D-76275 Ettlingen

Stand V1 – Februar 2024

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OS Datensysteme GmbH (nachfolgend „OSD“) gelten für alle Verträge von OSD mit dem Kunden, die dem sachlichen Anwendungsbereich in Ziffer 1.2 unterfallen. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmen i.S.d § 14 BGB abgeschlossen, nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

1.2 Sachlicher Anwendungsbereich dieser AGB ist

  • Die dauerhafte Überlassung der im Angebot näher bezeichneten OSD Branchensoftware Dokumentation im vertraglich vereinbarten Umfang nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 6;
  • mit der Überlassung der OSD Branchensoftware in Zusammenhang stehende Dienstleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung, sofern vereinbart.

1.3 Schulungen, Seminare und Webinare sowie die Entwicklung/Überlassung von Individualsoftware sind von OSD nicht geschuldet und fallen nicht unter diese AGB. Sofern der Kunde Interesse an diesen separaten Leistungen hat, kann ein separater Vertrag hierüber bei OSD angefragt werden.

1.4 Sofern gemeinsam mit Tätigkeiten, die unter den Anwendungsbereich dieser AGB nach Ziffer 1.2 fallen, Software von Drittanbietern („Drittsoftware“) an den Kunden überlassen wird, gelten für diese Drittsoftware die Bedingungen (z.B. EULA, AGB, Nutzungsbedingungen) der Drittanbieter. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Drittsoftware bietet OSD nicht an.

2 Begriffe

Die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge gelisteten Begriffe sind für diese AGB und für die auf den AGB basierenden bzw. diese einbeziehenden Angebote sowie die zwischen den Parteien geführte Kommunikation maßgeblich.

2.1 Angebot bezeichnet ein Angebot von OSD zur Erbringung von Leistungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB erfasst werden, einschließlich der im Angebot in Bezug genommenen Dokumente in der jeweils anwendbaren Fassung.

2.2 Auftragsbestätigung bezeichnet die rechtlich verbindliche Mitteilung von OSD gegenüber dem Kunden nach dessen Bestellung aufgrund des Angebots zum Abschluss des Vertrags.

2.3 Bestellung bezeichnet die rechtlich verbindliche, auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Mitteilung des Kunden aufgrund des Angebots von OSD.

2.4 Kunde bezeichnet den gewerblichen (Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) Kunden von OSD.

2.5 Partei bezeichnet OSD oder den Kunden, Parteien bezeichnet OSD und den Kunden.

2.6 Vertrag bezeichnet die aus den in Ziffer 4 benannten Bestandteilen bestehende Vereinbarung zwischen OSD und dem Kunden über die unter diese AGB fallenden Leistungen.

2.7 OSD Branchensoftware bezeichnet die unter diesen AGB an den Kunden lizenzierte standardsoftware gemäß der Leistungsbeschreibung im vertraglich vereinbarten Umfang. Es handelt sich bei der OSD Branchensoftware um Standardsoftware, nicht um Individualsoftware.

3 Vertragsschluss

OSD übermittelt dem Kunden ein Angebot über Leistungen, die unter den sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB fallen. Angebote von OSD sind unverbindlich und freibleibend. Im Einverständnisfall übermittelt der Kunde eine Bestellung auf Basis des Angebots, die auch in der Unterzeichnung des Angebots bestehen kann. Rechtlich stellt diese Bestellung das bindende Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit OSD dar. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch die Durchführung des Auftrags zustande.

4 Bestandteile von Verträgen, Geltungsreihenfolge

4.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen in der angegebenen Geltungsreihenfolge: (i) schriftliche individuelle Vereinbarungen, (ii) Auftragsbestätigung, (iii) Angebot, (iv) Bestellung des Kunden, (v) diesen AGB sowie, falls anwendbar, weitere Besondere Geschäftsbedingungen.

4.2 Nicht Bestandteil des Vertrags werden AGB des Kunden, es sei denn, OSD stimmt der Einbeziehung von AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.

5 Leistungsbeschreibung

5.1 Die Beschreibung der unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem Vertrag und den in Bezug genommenen Dokumenten (ggf. durch Verweisung auf im Internet abrufbare Leistungsbeschreibungen oder durch Verweisung auf sonstige Dokumente weiterer Ebenen). Darüberhinausgehende Leistungen werden nicht angeboten und sind nicht geschuldet.

5.2 Die Installation der OSD Branchensoftware ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3 Die Dokumentation zur OSD Branchensoftware wird elektronisch bereitgestellt.

5.4 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale und die Systemvoraussetzungen der OSD Branchensoftware informiert und trägt das Risiko, dass die OSD Branchensoftware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht und in seiner Systemumgebung eingesetzt werden kann.

5.5 Zusicherungen und Garantien werden nicht gegeben und bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von OSD.

6 Rechteeinräumung

6.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung nach Ziffer 9 das einfache (nicht-ausschließliche), zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der OSD Branchensoftware in dem im Vertrag eingeräumten Umfang. Das Nutzungsrecht erstreckt sich nur auf die vertraglich vereinbarten Länder, in denen die OSD Branchensoftware verwendet werden soll. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung im Hinblick auf den räumlichen Anwendungsbereich erstreckt sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat, jedoch in jedem Fall begrenzt auf Deutschland, Österreich, Schweiz oder Luxemburg. Die Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Der Kunde darf die OSD Branchensoftware nur zur Abwicklung seiner internen Geschäftsvorfälle einsetzen. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen der OSD Branchensoftware. Der Kunde ist nicht berechtigt, die OSD Branchensoftware gewerblich weiterzuvermieten.

6.2 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die OSD Branchensoftware zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren. § 69e UrhG bleibt unberührt.

6.3 Rechte an Marken oder Kennzeichen von OSD, gleich in welcher Bereitstellungsform, werden dem Kunden über den Vertrag nicht eingeräumt.

6.4 Sämtliche Leistungsschutzrechte an der OSD Branchensoftware und/oder im Zusammenhang mit der OSD Branchensoftware stehender Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich OSD zu. Der Kunde verpflichtet sich, OSD unverzüglich Schutzrechtsbehauptungen Dritter anzuzeigen und OSD im Weiteren die Rechtsvertretung zu überlassen. OSD ist in diesem Zusammenhang berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsverletzungen Dritter notwendige Änderungen an der OSD Branchensoftware auf eigene Kosten vorzunehmen.

6.5 Der Kunde ist berechtigt, einem Dritten unter Beachtung des Umfangs der Rechteeinräumung dieser Ziffer 6 die erworbene Kopie der OSD Branchensoftware einschließlich der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Nutzung der OSD Branchensoftware bei Vertragsschluss mit dem Dritten vollständig aufzugeben und sämtliche Kopien der OSD Branchensoftware zu löschen/vernichten, es sei denn, er ist zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet. In diesem Fall erfolgt die Aufbewahrung ausschließlich für den gesetzlich vorgesehenen Zweck, nicht zur produktiven Nutzung. OSD kann vom Kunden jederzeit Auskunft und Nachweise über die Durchführung der nach diesem Absatz durchzuführenden Maßnahmen verlangen.

7 Lieferung, Termine

7.1 Der Kunde kann die OSD Branchensoftware im Kundenportal von OSD downloaden. Hierfür muss sich der Kunde mit seiner Kundennummer im Kundenportal von OSD registrieren und den Download durchführen. Für die Freischaltung einzelner Programmteile erhält der Kunde nach Wahl von OSD eine E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mailadresse oder einen Dongle mit einer Lizenzdatei. Mit Erhalt der E-Mail oder des Dongles ist die Lieferung der OSD Branchensoftware abgeschlossen.

7.2 Von OSD angegebene Terminbestätigungen, Lieferfristen, -zeiten und -termine bzw. Fristen/Zeiten/Termine zur Erbringung von Leistungen (nachfolgend „Lieferfristen“) sind Planungstermine und nur verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurde.

7.3 Die Einhaltung mindestens in Textform als verbindlich vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegende Mitwirkung oder Zahlung erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Lieferfristen.

7.4 Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von OSD oder die Auslieferung/Bereitstellung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z. B. Ein‐ und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien OSD für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht.

7.5 Teilleistungen und -Lieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

8 Pflichten/Mitwirkung des Kunden

8.1 Der Kunde wird alle ihm zumutbaren, für die Erbringung der von OSD unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen (Tätigkeiten) und Beistellungsleistungen (Sachen und ggf. Rechte), im Folgenden gemeinsam als „Mitwirkung“ bezeichnet, auf seine Kosten erbringen.

8.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

8.2.1 Änderungen der Angaben des Kunden, insbesondere eine etwaige Umfirmierung oder Umbenennung oder eine Änderung der Bankdaten, OSD unverzüglich mitzuteilen;

8.2.2 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB unverzüglich nachzukommen;

8.2.3 die OSD Branchensoftware entsprechend der in der Anwendungsdokumentation enthaltenen Installationsanweisungen unter Beachtung der dort angegebenen Hard- und Softwareumgebung, zu installieren, sofern nicht vertraglich vereinbart wurde, dass die Installation von OSD durchzuführen ist;

8.2.4 die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen und technisch geeigneten IT-Systeme betriebsbereit zu halten (insbesondere durch Einhaltung der Systemvoraussetzungen) sowie die sonst für die Durchführung des Vertrages notwendigen technischen Einrichtungen – wie Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenfernübertragungsleitungen – funktionsbereit zu halten;

8.2.5 der OSD bei der Meldung von Mängeln Zugang zur OSD Branchensoftware über Datenfernübertragung zu gewähren und eine eventuell erforderliche Installation und/oder Verwendung der von OSD bereitgestellten Komponenten (z.B. Team-Viewer oder eine ähnliche Softwarekomponente), zu dulden bzw. an dieser mitzuwirken;

8.2.6 eine an der Gefahr des möglichen Ausfalls der OSD Branchensoftware und der Bedeutung der Daten orientierte, mindestens kalendertägliche Datensicherung auf eigene Kosten durchzuführen und alle im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendeten oder erzielten Daten, insbesondere die erzeugten Anwendungsdaten, in maschinenlesbarer Form als Sicherungsgut in einer Weise bereitzuhalten, die eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht;

8.2.7 sich um zügige und zielgerichtete Kommunikation zu bemühen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen ggf. von OSD überlassenen Dongle vorsichtig zu behandeln und einen Verlust oder Beschädigung des Dongle unverzüglich an OSD zu melden und den Verlust bzw. die Beschädigung OSD nachzuweisen, z.B. durch Rücksendung des beschädigten Dongle oder durch eine schriftliche Erklärung. OSD wird in diesem Fall den Lizenzkey für den betroffenen Dongle sperren und dem Kunden einen neuen Dongle überlassen. Der Kunde hat in diesem Fall an OSD als Entschädigung für den die Beschädigung des Dongle und als Handlingsgebühr eine Zahlung in Höhe von 100,00 EUR zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, OSD der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Beim Verlust des Dongle ist der volle Lizenzwert vom Kunden zu ersetzen.

Im Falle der Rücksendung des Dongle an OSD (z.B. bei Vertragsbeendigung oder Auswechselung des Dongle) ist der Kunde verpflichtet, diesen in einer für den Schutz vor Beschädigung bei der Versendung geeigneten Versandverpackung (z.B. Luftpolstertasche) als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

8.4 Leistet der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Aufwendungen und Schäden vom Kunden zu tragen. Weitergehende Ansprüche von OSD bleiben vorbehalten.

9 Vergütung, Abrechnung und Verzug

9.1 Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

9.2 Über Erhöhungen des vom Kunden gewünschten Leistungsumfangs (z.B. Erhöhungen der Anzahl gleichartiger Arbeitsplätze, Erweiterung der Lizenz auf weitere Unternehmen, Erwerb zusätzlicher Module etc.) stellt OSD ein neues Angebot zu den dann geltenden Konditionen.

9.3 Sofern Rechnungen von OSD keine abweichenden Fälligkeitstermine enthalten, sind Rechnungen von OSD mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.4 Alle in Dokumenten von OSD genannten Preise sind Nettopreise, sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Versand, etwaige Auslagen und Umsatzsteuer nicht ein.

9.5 Mit Ablauf geltender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Sind keine Zahlungsfristen vereinbart, kommt der Kunde nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

9.6 Kommt der Kunde in Verzug, ist OSD, unbeschadet der übrigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte, berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen, angemessene Sicherheit zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt OSD Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren oder OSD einen höheren Schaden nach. OSD ist außerdem berechtigt, im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.

9.7 Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Bank- und Rücklastschriften hat der Kunde die anfallenden Rücklastschriftgebühren der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr für OSD in Höhe von 15,00 € zu zahlen.

9.8 OSD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

9.9 Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von OSD anerkannte Forderungen berechtigt.

10 Bonitätsprüfung

10.1 OSD ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen, insbesondere vor bzw. bei Vertragsschluss sowie bei vermuteter Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, etwa bei ausbleibender oder verzögerter Zahlung, (Bonitäts-)Auskünfte über den Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen und insoweit personenbezogene Vertragsdaten an diese zu übermitteln.

10.2 OSD ist berechtigt, bei negativer Bonitätsauskunft des Kunden eventuell vereinbarte Ratenzahlungen auf eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags umzustellen und die Leistung von der Vorauszahlung abhängig zu machen. Weitergehende Rechte von OSD bleiben vorbehalten.

11 Geheimhaltung, Nichtverwendung

11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln, nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie für die Durchführung des Vertrages benötigen, und ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit unter dem Vertrag zu verwenden. Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsabrede gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

11.2 Keine geheimhaltungsbedürftige Information ist eine sachlich unter Ziffer 11.1 fallende Information, deren Kenntniserlangung durch die jeweils andere Partei vor oder nach Zustandekommen des Vertrages unter § 3 GeschGehG fällt. Untersagt ist jedoch das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, welches sich im rechtmäßigen Besitz der Partei befindet. Geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden können zudem von OSD oder deren Subunternehmer verwendet werden, soweit dies notwendig ist, um den Vertrag durchzuführen und insbesondere, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

11.3 Die Parteien stellen insbesondere durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils unter dem Vertrag eingesetzten oder mit der Nutzung der OSD Branchensoftware befassten Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung ver­pflichtet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien unter dem Vertrag zur Erbringung ihrer Leistung oder Mitwirkung sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Ver­pflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.

11.4 Die Parteien werden sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.

11.5 Geheimhaltungsbedürfte Informationen dürfen von den Parteien bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für etwaige Ansprüche, mindestens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, aufbewahrt werden. Dies gilt auch für den Nachweis des vertragsgemäßen Verhaltens im Verhältnis zu Dritten einschl. Subunternehmern.

12 Datenschutzbestimmungen

12.1 Die Parteien halten die auf sie bzw. ihre im Zusammenhang mit den Diensten unter dem Vertrag stehenden Geschäftsaktivitäten jeweils anwend­baren datenschutz­rechtlichen Bestimmungen ein.

12.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden ausschließlich Personen ein­gesetzt, die auf die Einhaltung (i) der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und (ii) der Weisungen des Verantwortlichen verpflichtet sind.

12.3 Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch OSD oder einen Sub­unternehmer verarbeitet werden, gelten die allgemeinen Ergänzungsbedingungen zur Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung. Zu finden hier: https://www.osd.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung

13 Sach- und Rechtsmangel

13.1 OSD gewährleistet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der OSD Branchensoftware während des Gewährleistungszeitraums, wie sie sich aus der Leistungsbeschreibung sowie eventuell ergänzend aus den in Ziffer 4.1 genannten Dokumenten ergibt. OSD gewährleistet ferner, dass der vertragsgemäßen Nutzung der OSD Branchensoftware keine Rechte Dritter in Deutschland entgegenstehen.

13.2 Bei Mängeln ist OSD zunächst zur zweimaligen Nacherfüllung nach Wahl von OSD berechtigt. Die Mangelbeseitigung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. In der Regel erfolgt die Mangelbeseitigung durch Fernwartung; Voraussetzung ist die Einhaltung der in Ziffer 8.2.3 genannten technischen Voraussetzungen durch den Kunden.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, OSD Mängel der OSD Branchensoftware nach deren Entdeckung unverzüglich ausschließlich über ein von OSD bereitgestelltes Ticketsystem anzuzeigen. Sofern kein Ticketsystem zur Verfügung steht, erfolgt die Meldung ausschließlich per E-Mail an die von OSD zu diesem Zweck mitgeteilte E-Mailadresse. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

13.4 Befolgt der Kunde Betriebsanweisungen von OSD nicht oder nimmt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der OSD Branchensoftware vor oder lässt diese durch Dritte vornehmen, entfallen die Mängelansprüche des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. OSD steht darüber hinaus nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

13.5 Für den Gewährleistungszeitraum gilt Ziffer 14.6 entsprechend.

14  Haftung

14.1 OSD haftet dem Kunden unter allen vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrün­den (insbesondere Mängelhaftung, Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, Eingriff in Rechte Dritter) ausschließlich gemäß den nachstehenden Regelungen.

14.2 OSD haftet im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschwiegen eines Mangels und bei Übernahme einer schriftlichen (§ 126 Abs. 1 BGB) Garantie nach den gesetzlichen Regelungen.

14.3 Im  Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OSD nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und nicht für indirekte Schäden (d.h. Schäden, die nicht an dem Gegenstand der Leistung bzw. dem Produkt selbst eintreten) sowie nicht für entgangenen Gewinn (§ 252 BGB). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren ordnungsgemäße Erbringung die Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht. Im Übrigen wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.4 Die Haftung von OSD für einfache Fahrlässigkeit nach Ziffer 14.3 ist der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe der vereinbarten Vergütung je Schadensereignis, und einen Betrag in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Vergütung für alle Haftungsfälle unter dem Vertrag.

14.5 OSD haftet außerdem nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden nicht eingetreten wäre. Die Haftung von OSD für Datenverlust ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden eingetreten wäre.

14.6 Die Haftung von OSD nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.7 Sofern nicht das Produkthaftungsgesetz greift oder eine Haftung nach Ziffer 14.2 besteht, verjähren Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung.

15 Mitteilungen unter dem Vertrag

15.1 Für alle Erklärungen im Zusammenhang mit dem zustande gekommenen Vertrag ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).

15.2 Alle Mitteilungen von OSD an den Kunden unter dem Vertrag erfolgen an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Sofern der Kunde mehrere E-Mailadressen mitgeteilt hat, kann die Mitteilung an jede der mitgeteilten E-Mailadressen erfolgen, es sei denn, der Kunde hat OSD mitgeteilt, welche E-Mailadresse für die Korrespondenz unter dem Vertrag verwendet werden soll.

16 Abtretung von Rechten durch den Kunden

16.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von OSD auf einen Dritten übertragen.  Ziffer 6.5 bleibt hiervon unberührt.

17 Referenz-Marketing

OSD ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit widerrufen.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Dies gilt nicht, wenn Streitigkeiten andere als vermögensrechtliche Ansprüche betreffen oder wenn für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Gesetz begründet ist. OSD steht es frei, die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

18.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen ver­traglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Abschriften anderer Sprachen als Deutsch gefertigt werden (Lesefassungen), ist allein die deutsche Fassung verbindlich.

18.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Ab­sprache mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Softwaremiete der OS Datensysteme GmbH
Am Erlengraben 5, D-76275 Ettlingen

Stand V1 – Februar 2024

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OS Datensysteme GmbH (nachfolgend „OSD“) gelten für alle Verträge von OSD mit dem Kunden, die dem sachlichen Anwendungsbereich in Ziffer 1.2 unterfallen. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmen i.S.d § 14 BGB abgeschlossen, nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

1.2 Sachlicher Anwendungsbereich dieser AGB ist

  • die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der im Angebot näher bezeichneten OSD Branchensoftware inkl. Dokumentation im vertraglich vereinbarten Umfang nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 6;
  • die Analyse und Bearbeitung von Mängeln während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe von Ziffer 13;
  • die Überlassung von Programm-Updates nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, sofern es sich um von OSD entwickelte (proprietäre) Standardsoftware handelt;
  • mit der Überlassung der OSD Branchensoftware in Zusammenhang stehende Dienstleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung, sofern vereinbart.

1.3 Schulungen, Seminare und Webinare sowie die Entwicklung/Überlassung von Individualsoftware sind von OSD nicht geschuldet und fallen nicht unter diese AGB. Sofern der Kunde Interesse an diesen separaten Leistungen hat, kann ein separater Vertrag hierüber bei OSD angefragt werden.

1.4 Sofern gemeinsam mit Tätigkeiten, die unter den Anwendungsbereich dieser AGB nach Ziffer 1.2 fallen, Software von Drittanbietern („Drittsoftware“) an den Kunden überlassen wird, gelten für diese Drittsoftware die Bedingungen (z.B. EULA, AGB, Nutzungsbedingungen) der Drittanbieter. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Drittsoftware bietet OSD nur an, wenn diese Drittsoftware gemeinsam mit Tätigkeiten, die unter den Anwendungsbereich dieser AGB fallen, an den Kunden von OSD überlassen wurde; derartige Dienstleistungen sind jedoch nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Drittsoftware, die dem Kunden nicht von OSD überlassen wurde, bietet OSD nicht an.

2 Begriffe

Die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge gelisteten Begriffe sind für diese AGB und für die auf den AGB basierenden bzw. diese einbeziehenden Angebote sowie die zwischen den Parteien geführte Kommunikation maßgeblich.

2.1 Angebot bezeichnet ein Angebot von OSD zur Erbringung von Leistungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB erfasst werden, einschließlich der im Angebot in Bezug genommenen Dokumente in der jeweils anwendbaren Fassung.

2.2 Auftragsbestätigung bezeichnet die rechtlich verbindliche Mitteilung von OSD gegenüber dem Kunden nach dessen Bestellung aufgrund des Angebots zum Abschluss des Vertrags.

2.3 Bestellung bezeichnet die rechtlich verbindliche, auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Mitteilung des Kunden aufgrund des Angebots von OSD.

2.4 Kunde bezeichnet den gewerblichen (Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) Kunden von OSD.

2.5 Partei bezeichnet OSD oder den Kunden, Parteien bezeichnet OSD und den Kunden.

2.6 Vertrag bezeichnet die aus den in Ziffer 4 benannten Bestandteilen bestehende Vereinbarung zwischen OSD und dem Kunden über die unter diese AGB fallenden Leistungen.

2.7 OSD Branchensoftware bezeichnet die unter diesen AGB an den Kunden lizenzierte Standardsoftware gemäß der Leistungsbeschreibung im vertraglich vereinbarten Umfang. Es handelt sich bei der OSD Branchensoftware um Standardsoftware, nicht um Individualsoftware.

3 Vertragsschluss

OSD übermittelt dem Kunden ein Angebot über Leistungen, die unter den sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB fallen. Angebote von OSD sind unverbindlich und freibleibend. Im Einverständnisfall übermittelt der Kunde eine Bestellung auf Basis des Angebots, die auch in der Unterzeichnung des Angebots bestehen kann. Rechtlich stellt diese Bestellung das bindende Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit OSD dar. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch die Durchführung des Auftrags zustande.

4 Bestandteile von Verträgen, Geltungsreihenfolge

4.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen in der angegebenen Geltungsreihenfolge: (i) schriftliche individuelle Vereinbarungen, (ii) Auftragsbestätigung, (iii) Angebot, (iv) Bestellung des Kunden, (v) diesen AGB sowie, falls anwendbar, weitere Besondere Geschäftsbedingungen.

4.2 Nicht Bestandteil des Vertrags werden AGB des Kunden, es sei denn, OSD stimmt der Einbeziehung von AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.

5 Leistungsbeschreibung

5.1 Die Beschreibung der unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem Vertrag und den in Bezug genommenen Dokumenten (ggf. durch Verweisung auf im Internet abrufbare Leistungsbeschreibungen oder durch Verweisung auf sonstige Dokumente weiterer Ebenen). Darüberhinausgehende Leistungen werden nicht angeboten und sind nicht geschuldet.

5.2 Die Installation der OSD Branchensoftware ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3 Die Dokumentation zur OSD Branchensoftware wird elektronisch bereitgestellt.

5.4 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale und die Systemvoraussetzungen der OSD Branchensoftware informiert und trägt das Risiko, dass die OSD Branchensoftware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht und in seiner Systemumgebung eingesetzt werden kann.

5.5 Zusicherungen und Garantien werden nicht gegeben und bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von OSD.

6 Rechteeinräumung

6.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung nach Ziffer 9 das einfache (nicht-ausschließliche), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der OSD Branchensoftware in dem im Vertrag eingeräumten Umfang. Das Nutzungsrecht erstreckt sich nur auf die vertraglich vereinbarten Länder, in denen die OSD Branchensoftware verwendet werden soll. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung im Hinblick auf den räumlichen Anwendungsbereich erstreckt sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat. Die Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Der Kunde darf die OSD Branchensoftware nur zur Abwicklung seiner internen Geschäftsvorfälle einsetzen. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen der OSD Branchensoftware. Der Kunde ist nicht berechtigt, die OSD Branchensoftware gewerblich weiterzuvermieten.

6.2 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die OSD Branchensoftware zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und OSD die notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden zugänglich macht. Darüber hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung berechtigt.

6.3 Rechte an Marken oder Kennzeichen von OSD, gleich in welcher Bereitstellungsform, werden dem Kunden über den Vertrag nicht eingeräumt.

6.4 Sämtliche Leistungsschutzrechte an der OSD Branchensoftware und/oder im Zusammenhang mit der OSD Branchensoftware stehender Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich OSD zu. Der Kunde verpflichtet sich, OSD unverzüglich Schutzrechtsbehauptungen Dritter anzuzeigen und OSD im Weiteren die Rechtsvertretung zu überlassen. OSD ist in diesem Zusammenhang berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsverletzungen Dritter notwendige Änderungen an der OSD Branchensoftware auf eigene Kosten vorzunehmen.

6.5 OSD ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen in einem dem Kunden zumutbaren Umfang und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durch entsprechende technische Vorkehrungen zu überwachen. Bei einer Überschreitung oder anderweitigen Verletzung des Nutzungsrechts durch den Kunden ist OSD berechtigt, den Zugriff auf die Software vorübergehend zu sperren.

7 Lieferung, Termine

7.1 Der Kunde kann die OSD Branchensoftware im Kundenportal von OSD downloaden. Hierfür muss sich der Kunde mit seiner Kundennummer im Kundenportal von OSD registrieren und den Download durchführen. Für die Freischaltung einzelner Programmteile erhält der Kunde nach Wahl von OSD eine E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mailadresse oder einen Dongle mit einer Lizenzdatei. Mit Erhalt der E-Mail oder des Dongles ist die Lieferung der OSD Branchensoftware abgeschlossen.

7.2 Von OSD angegebene Terminbestätigungen, Lieferfristen, -zeiten und -termine bzw. Fristen/Zeiten/Termine zur Erbringung von Leistungen (nachfolgend „Lieferfristen“) sind Planungstermine und nur verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurde.

7.3 Die Einhaltung mindestens in Textform als verbindlich vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegende Mitwirkung oder Zahlung erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Lieferfristen.

7.4 Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von OSD oder die Auslieferung/Bereitstellung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z. B. Ein‐ und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien OSD für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht.

7.5 Teilleistungen und -Lieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

8 Pflichten/Mitwirkung des Kunden

8.1 Der Kunde wird alle ihm zumutbaren, für die Erbringung der von OSD unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen (Tätigkeiten) und Beistellungsleistungen (Sachen und ggf. Rechte), im Folgenden gemeinsam als „Mitwirkung“ bezeichnet, auf seine Kosten erbringen.

8.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

8.2.1 Änderungen der Angaben des Kunden, insbesondere eine etwaige Umfirmierung oder Umbenennung oder eine Änderung der Bankdaten, OSD unverzüglich mitzuteilen;

8.2.2 die OSD Branchensoftware entsprechend der in der Anwendungsdokumentation enthaltenen Installationsanweisungen unter Beachtung der dort angegebenen Hard- und Softwareumgebung, zu installieren, sofern nicht vertraglich vereinbart wurde, dass die Installation von OSD durchzuführen ist;

8.2.3 die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen und technisch geeigneten IT-Systeme betriebsbereit zu halten (insbesondere durch Einhaltung der Systemvoraussetzungen) sowie die sonst für die Durchführung des Vertrages notwendigen technischen Einrichtungen – wie Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenfernübertragungsleitungen – funktionsbereit zu halten;

8.2.4 der OSD bei der Meldung von Mängeln Zugang zur OSD Branchensoftware über Datenfernübertragung zu gewähren und eine eventuell erforderliche Installation und/oder Verwendung der von OSD bereitgestellten Komponenten (z.B. Team-Viewer oder eine ähnliche Softwarekomponente), zu dulden bzw. an dieser mitzuwirken;

8.2.5 eine an der Gefahr des möglichen Ausfalls der OSD Branchensoftware und der Bedeutung der Daten orientierte, mindestens kalendertägliche Datensicherung auf eigene Kosten durchzuführen und alle im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendeten oder erzielten Daten, insbesondere die erzeugten Anwendungsdaten, in maschinenlesbarer Form als Sicherungsgut in einer Weise bereitzuhalten, die eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht;

8.2.6 sich um zügige und zielgerichtete Kommunikation zu bemühen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen ggf. von OSD überlassenen Dongle vorsichtig zu behandeln und einen Verlust oder Beschädigung des Dongle unverzüglich an OSD zu melden und den Verlust bzw. die Beschädigung OSD nachzuweisen, z.B. durch Rücksendung des beschädigten Dongle oder durch eine schriftliche Erklärung. OSD wird in diesem Fall den Lizenzkey für den betroffenen Dongle sperren und dem Kunden einen neuen Dongle überlassen. Der Kunde hat in diesem Fall an OSD als Entschädigung für den Verlust/die Beschädigung des Dongle und als Handlingsgebühr eine Zahlung in Höhe von 3 Monatsraten (bei Zahlung eines Jahresbetrags 3/12 der Jahresrechnung) zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, OSD der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Im Falle der Rücksendung des Dongle an OSD (z.B. bei Vertragsbeendigung oder Auswechselung des Dongle) ist der Kunde verpflichtet, diesen in einer für den Schutz vor Beschädigung bei der Versendung geeigneten Versandverpackung (z.B. Luftpolstertasche) als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

8.4 Leistet der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Aufwendungen und Schäden vom Kunden zu tragen. Weitergehende Ansprüche von OSD bleiben vorbehalten.

9 Vergütung, Abrechnung und Verzug

9.1 Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

9.2 Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung als Vorauszahlung für die Vertragsgrundlaufzeit und sodann für die Verlängerungszeiträume zu zahlen.

9.3 Über Erhöhungen des vom Kunden gewünschten Leistungsumfangs (z.B. Erhöhungen der Anzahl gleichartiger Arbeitsplätze, Erweiterung der Lizenz auf weitere Unternehmen, Erwerb zusätzlicher Module etc.) stellt OSD ein neues Angebot zu den dann geltenden Konditionen.

9.4 Sofern Rechnungen von OSD keine abweichenden Fälligkeitstermine enthalten, sind Rechnungen von OSD mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.5 Alle in Dokumenten von OSD genannten Preise sind Nettopreise, sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Versand, etwaige Auslagen und Umsatzsteuer nicht ein.

9.6 OSD ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der seit der letzten Erhöhung eingetretenen Kostensteigerungen (z.B. der Rechenzentrumskosten, der erhöhten Personalkosten oder Inflation) angemessen zu erhöhen, um seine belegbaren Mehrkosten abzudecken. Eine solche Preiserhöhung wird OSD dem Kunden per E-Mail mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen. Übersteigt die neue Vergütung die bisherige Vergütung um mehr als 10%, kann der Kunde den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, setzt sich der Vertrag fort; die neue Vergütung gilt dann ab Beginn der nächsten Vertragsperiode (Verlängerungszeitraum). Auf diese Wirkung wird OSD den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung hinweisen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, wird ihm eine etwaig vorausbezahlte Vergütung für die laufende Vertragsperiode anteilig erstattet.

9.7 Mit Ablauf geltender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Sind keine Zahlungsfristen vereinbart, kommt der Kunde nach § 286 Abs. 3 S. 1 BGB in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. OSD behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

9.8 Bei mehr als nur geringfügigem Zahlungsverzug ist OSD unbeschadet anderer Rechte berechtigt, die Dienste vorübergehend, d.h. bis zur Beendigung des Verzugs, einzustellen. Unter einem mehr als nur geringfügigen Zahlungsverzug wird jedenfalls ein Verzug mit einem Betrag verstanden, der mehr als 50% (fünfzig Prozent) einer monatlichen Vergütung oder 10% einer jährlichen Vergütung ausmacht.

9.9 OSD ist berechtigt, im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.

9.10 Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Bank- und Rücklastschriften hat der Kunde die anfallenden Rücklastschriftgebühren der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr für OSD in Höhe von 15,00 € zu zahlen.

9.11 OSD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

9.12 Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von OSD anerkannte Forderungen berechtigt.

10 Bonitätsprüfung

10.1 OSD ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen, insbesondere vor bzw. bei Vertragsschluss sowie bei vermuteter Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, etwa bei ausbleibender oder verzögerter Zahlung, (Bonitäts-)Auskünfte über den Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen und insoweit personenbezogene Vertragsdaten an diese zu übermitteln.

10.2 OSD ist berechtigt, bei negativer Bonitätsauskunft des Kunden eventuell vereinbarte Ratenzahlungen auf eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags umzustellen und die Leistung von der Vorauszahlung abhängig zu machen. Weitergehende Rechte von OSD bleiben vorbehalten.

11 Geheimhaltung, Nichtverwendung

11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln, nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie für die Durchführung des Vertrages benötigen, und ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit unter dem Vertrag zu verwenden. Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsabrede gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

11.2 Keine geheimhaltungsbedürftige Information ist eine sachlich unter Ziffer 11.1 fallende Information, deren Kenntniserlangung durch die jeweils andere Partei vor oder nach Zustandekommen des Vertrages unter § 3 GeschGehG fällt. Untersagt ist jedoch das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, welches sich im rechtmäßigen Besitz der Partei befindet. Geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden können zudem von OSD oder deren Subunternehmer verwendet werden, soweit dies notwendig ist, um den Vertrag durchzuführen und insbesondere, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

11.3 Die Parteien stellen insbesondere durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils unter dem Vertrag eingesetzten oder mit der Nutzung der OSD Branchensoftware befassten Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung ver­pflichtet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien unter dem Vertrag zur Erbringung ihrer Leistung oder Mitwirkung sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Ver­pflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.

11.4 Die Parteien werden sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.

11.5 Geheimhaltungsbedürfte Informationen dürfen von den Parteien bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für etwaige Ansprüche, mindestens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, aufbewahrt werden. Dies gilt auch für den Nachweis des vertragsgemäßen Verhaltens im Verhältnis zu Dritten einschl. Subunternehmern.

12 Datenschutzbestimmungen

12.1 Die Parteien halten die auf sie bzw. ihre im Zusammenhang mit den Diensten unter dem Vertrag stehenden Geschäftsaktivitäten jeweils anwend­baren datenschutz­rechtlichen Bestimmungen ein.

12.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden ausschließlich Personen ein­gesetzt, die auf die Einhaltung (i) der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und (ii) der Weisungen des Verantwortlichen verpflichtet sind.

12.3 Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch OSD oder einen Sub­unternehmer verarbeitet werden, gelten die allgemeinen Ergänzungsbedingungen zur Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung. Zu finden hier: https://www.osd.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung

13 Sach- und Rechtsmangel

13.1 OSD gewährleistet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der OSD Branchensoftware während des Gewährleistungszeitraums, wie sie sich aus der Leistungsbeschreibung sowie eventuell ergänzend aus den in Ziffer 4.1 genannten Dokumenten ergibt. OSD gewährleistet ferner, dass der vertragsgemäßen Nutzung der OSD Branchensoftware keine Reche Dritter in Deutschland entgegenstehen.

13.2 Bei Mängeln ist OSD zunächst zur zweimaligen Nacherfüllung nach Wahl von OSD berechtigt. Die Mangelbeseitigung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. In der Regel erfolgt die Mangelbeseitigung durch Fernwartung; Voraussetzung ist die Einhaltung der in Ziffer 8.2.3 genannten technischen Voraussetzungen durch den Kunden.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, OSD Mängel der OSD Branchensoftware nach deren Entdeckung unverzüglich ausschließlich über ein von OSD bereitgestelltes Ticketsystem anzuzeigen. Sofern kein Ticketsystem zur Verfügung steht, erfolgt die Meldung ausschließlich per E-Mail an die von OSD zu diesem Zweck mitgeteilte E-Mailadresse. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

13.4 Befolgt der Kunde Betriebsanweisungen von OSD nicht oder nimmt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der OSD Branchensoftware vor oder lässt diese durch Dritte vornehmen, entfallen die Mängelansprüche des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. OSD steht darüber hinaus nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

13.5 Für den Gewährleistungszeitraum gilt Ziffer 14.6 entsprechend.

14 Haftung

14.1 OSD haftet dem Kunden unter allen vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrün­den (insbesondere Mängelhaftung, Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, Eingriff in Rechte Dritter) ausschließlich gemäß den nachstehenden Regelungen.

14.2 OSD haftet im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschwiegen eines Mangels und bei Übernahme einer schriftlichen (§ 126 Abs. 1 BGB) Garantie nach den gesetzlichen Regelungen.

14.3 Im  Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OSD nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und nicht für indirekte Schäden (d.h. Schäden, die nicht an dem Gegenstand der Leistung bzw. dem Produkt selbst eintreten) sowie nicht für entgangenen Gewinn (§ 252 BGB). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren ordnungsgemäße Erbringung die Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht. Im Übrigen wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.4 Die Haftung von OSD für einfache Fahrlässigkeit nach Ziffer 14.3 ist der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe der vereinbarten jährlichen Vergütung je Schadensereignis, und einen Betrag in Höhe des Dreifachen der vereinbarten jährlichen Vergütung für alle Haftungsfälle unter dem Vertrag.

14.5 OSD haftet außerdem nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden nicht eingetreten wäre. Die Haftung von OSD für Datenverlust ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden eingetreten wäre.

14.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

14.7  Die Haftung von OSD nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.8 Sofern nicht das Produkthaftungsgesetz greift oder eine Haftung nach Ziffer 14.2 besteht, verjähren Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung.

15 Laufzeit und Kündigung

15.1 Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nicht geregelt, hat der Vertrag eine initiale Laufzeit von 12 Monaten („Vertragsgrundlaufzeit“). Mit Ablauf der Vertragsgrundlaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragsgrundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Partei ordentlich gekündigt wird.

15.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Kündigung aus wichtigem Grund hat, sofern der wichtige Grund in einem erheblichen Vertragsverstoß besteht oder sein Wegfall bzw. Beseitigung sonst in der Verfügungsmacht der anderen Partei steht, i.d.R. eine erfolglose Abmahnung mit einer Frist von i.d.R. vier Wochen vorauszugehen.

15.3 Folge der Beendigung des Vertrages ist, dass das Recht zur Nutzung der OSD Branchensoftware endet. Der Kunde hat Gelegenheit, relevante Daten aus der OSD Branchensoftware vor Vertragsbeendigung zu exportieren. Die OSD Branchensoftware bietet hierfür Exportfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung an. Mit Vertragsbeendigung hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die gespeicherten Daten.

16 Änderungen der AGB und Leistungsbeschreibung

16.1 Diese AGB und die Leistungsbeschreibung können von OSD aus sachlichen Gründen geändert werden, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen oder Änderungen der Rechtsprechung/Gesetzgebung. Die Änderung darf nicht dazu führen, dass das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört wird.

16.2 Änderungen der AGB/Leistungsbeschreibung werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

17 Mitteilungen unter dem Vertrag

17.1 Für alle Erklärungen im Zusammenhang mit dem zustande gekommenen Vertrag ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).

17.2 Alle Mitteilungen von OSD an den Kunden unter dem Vertrag erfolgen an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Sofern der Kunde mehrere E-Mailadressen mitgeteilt hat, kann die Mitteilung an jede der mitgeteilten E-Mailadressen erfolgen, es sei denn, der Kunde hat OSD mitgeteilt, welche E-Mailadresse für die Korrespondenz unter dem Vertrag verwendet werden soll.

18 Abtretung von Rechten durch den Kunden

18.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von OSD auf einen Dritten übertragen.

19 Referenz-Marketing

OSD ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit widerrufen.

20 Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts.

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Dies gilt nicht, wenn Streitigkeiten andere als vermögensrechtliche Ansprüche betreffen oder wenn für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Gesetz begründet ist. OSD steht es frei, die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

20.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen ver­traglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Abschriften anderer Sprachen als Deutsch gefertigt werden (Lesefassungen), ist allein die deutsche Fassung verbindlich.

20.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Ab­sprache mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.