Welches E-Rechnungsformat ist verpflichtend?
Die Formate XRechnung sowie ZUGFeRD (ab der Version 2.0.1) erfüllen aktuell die CEN-Norm EN 16931 und gelten als konforme E-Rechnungsformate. Diese nutzen strukturierte XML-Datensätze, die an Rechnungsempfänger digital übermittelt und maschinell ausgelesen werden können. Die typischen Pflichtangaben, die in eine Rechnung gehören, werden natürlich auch in der E-Rechnung berücksichtigt. Die XRechnung enthält zudem weitere Angaben, etwa die sogenannte Leitweg-ID oder eine Lieferantennummer. Die Leitweg-ID ist notwendig, um den Rechnungsempfänger (derzeit nur öffentliche Auftraggeber im B2G) eindeutig zu identifizieren.
Während die XRechnung ausschließlich als XML-Format nur per Software ausgelesen werden kann, ist ZUGFeRD ein hybrides Format. Das bedeutet, das ZUGFeRD eine bildliche Komponente für den menschlichen Anwender und einen strukturierten XML-Datensatz zum maschinellen Auslesen besitzt.
Für Sie wichtig: Standard-PDF-Rechnungen (ohne strukturierten Datensatz), Word-Dokumente, Excel-Dateien oder Bilddateien von eingescannten Papierrechnungen gelten nach angepasster Definition des Gesetzgebers nicht als E-Rechnung. Diese Formate, nicht den geforderten Normen entsprechen und daher auch nicht maschinell ausgelesen werden können, fallen nun in die Kategorie „Sonstige Rechnungen“.
Ab 2028 sind diese Dateien – und Papierrechnungen(!) – gar nicht mehr zulässig, wenn Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen ausgetauscht werden.